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Unser Bauherrenberater

Die gesetzlichen Vorgaben im öffentlichen Beschaffungswesen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die immer schwierigeren Bewilligungsverfahren, die hohen Umweltauflagen sowie die zunehmende Spezialisierung im Planungsbereich komplizieren Projektierung und Erstellung eines Schulhauses. Die Sekbehörde hat sich deshalb entschieden, auch für den Ersatzneubau einen Bauherrenberater mit einzubeziehen. Sie hat schon bei den grösseren Projekten in den vergangenen Jahren mit einer Beratung gute Erfahrungen gemacht.

Bauherrenberater erbringen in der Regel keine Leistung aus dem Bereich der Planer und Generalunternehmer, verfügen aber über das notwendige Wissen und Können aus dem gesamten Umfeld der Immobilienwirtschaft. Damit sind Bauherrenberater in der Lage, Anforderungen an diese zu kommunizieren, beziehungsweise deren Ergebnisse und Plausibilitäten zu überprüfen. Dadurch ermöglichen Bauherrenberater auch nichtprofessionellen Bauherren, kompetente und nachhaltige Entscheidungen während der Entwicklung, des Baus und der Nutzung eines Gebäudes zu treffen (aus Wikipedia).

Die Sekbehörde hat sich für das Büro buffoni bühler ag in St. Gallen entschieden und ist überzeugt, in Michael Bühler einen kompetenten Partner gewählt zu haben.

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